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A. Evangelische Kirche in Deutschland

Nr. 720. Änderung der Neufassung der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse.
Vom 14. Oktober 2022.

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Der Verwaltungsrat der Evangelischen Zusatzversorgungskasse hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2022 die 20. Änderung der Neufassung der Satzung beschlossen. Die Gewährleistungsträger der Evangelischen Zusatzversorgungskasse haben die erforderlichen Zustimmungen abgegeben. Die Genehmigung der Versicherungsaufsicht – Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen – wurde mit Schreiben vom 1. Dezember 2022 erteilt.
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I. Änderung der Satzung

Die Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse vom 18. April 2002 (ABl. EKD S. 170), zuletzt geändert durch die 19. Satzungsänderung vom 28. Oktober 2021 (ABl. EKD 2022, S. 20), wird wie folgt geändert:
  1. § 6 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In Satz 1 werden die Worte „zwei oder drei“ durch die Worte „bis zu drei“ ersetzt und nach dem Wort „Personen“ werden das Komma sowie der Halbsatz „dem Vorstandsvorsitzenden und den weiteren Vorstandsmitgliedern, die vom Aufsichtsrat berufen werden“ gestrichen.
      bb)
      Es wird folgender Satz 2 eingefügt:
      Zahl und Mitglieder des Vorstandes werden durch den Aufsichtsrat bestimmt.“
      cc)
      Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.
      dd)
      Es wird folgender Satz 4 eingefügt:
      Ein Vorstandsmitglied ist zum Vorsitzenden zu ernennen.“
      ee)
      Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 5.
    2. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
      aa)
      Es wird folgender Satz 2 eingefügt:
      Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann jedem Vorstandsmitglied Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.“
      bb)
      Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3 und wie folgt gefasst:
      Ist mehr als ein Vorstandsmitglied berufen, sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.“
      cc)
      Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4 und es werden die Worte „und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt“ gestrichen.
      dd)
      Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 5.
  2. § 8 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „ein erster und ein zweiter Stellvertreter“ durch „eine Stellvertretung“ ersetzt.
    2. In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Vertreter“ durch „Vertretung“ ersetzt.
  3. In § 13 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe c wird nach dem Wort „auszuhändigen,“ der Halbsatz „soweit diese nicht direkt von der Kasse an die Versicherten versendet oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden,“ ergänzt.
  4. § 15 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 4 Satz 1 wird vor den Worten „Monaten nach Zugang der Rechnung“ das Wort „drei“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
    2. In Absatz 6 wird vor den Worten „Monaten nach Zugang der Rechnung“ das Wort „drei“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
  5. In § 64 Absatz 2 Satz 3 werden die Worte „über die von ihnen jeweils zu leistenden Sonderzahlungen“ durch das Wort „jeweils“ ersetzt. Nach dem Wort „informiert“ wird ein Komma eingefügt und der Halbsatz „welche der in Satz 1 aufgeführten Sonderzahlungen 1 bis 3 von ihnen zu leisten sind“ ergänzt.
  6. In § 78 d Absatz 3 wird nach „§ 34 a“ der Zusatz „Abs. 1“ ergänzt. Die Worte „erfolgt keine“ werden durch die Worte „die Sonderregelung zur“ ersetzt und nach den Worten „in der Pflichtversicherung“ werden die Worte „auf Veranlagungszeiträume ab 2021 anzuwenden“ ergänzt.
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II. Inkrafttreten

Die vorstehende Änderung der Satzung tritt zum 14. Oktober 2022 in Kraft.
Darmstadt, 16. Februar 2023
Evangelische Zusatzversorgungskasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Der Vorstand
Dr. Volker Heinke
(Vorsitzender)
Georg von Hinüber

B. Zusammenschlüsse von Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

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C. Informationen

Stellenausschreibung
Leitung der TelefonSeelsorge (m/w/d) in Vollzeit

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Der Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf sucht zum 1. Mai 2023 eine
Leitung der TelefonSeelsorge (m/w/d) in Vollzeit
Die TelefonSeelsorge Düsseldorf ist eine gemeinsame Einrichtung der Evangelischen und der Katholischen Kirche. Sie bietet rund um die Uhr am Telefon, per Mail und Chat eine anonyme seelsorgliche Beratung in persönlichen Krisensituationen an. Diesen Dienst leisten ca. 120 ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeitende, vier Hauptamtliche (insgesamt 3 Planstellen) und eine wechselnde Zahl an Honorarkräften. Grundlage des Dienstes ist der im christlichen Glauben gründende Auftrag, Menschen in Not, in Krisen und herausfordernden Lebensphasen beizustehen.
Ihre Gestaltungmöglichkeiten
  • Sie leiten die TelefonSeelsorge, denken Seelsorge innovativ und haben Freude an konzeptioneller Weiterentwicklung
  • Sie führen ein engagiertes Team aus beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden
  • Dabei wirken Sie in allen organisatorischen Belangen, in wirtschaftlichen Fragen und bei Themen der Öffentlichkeitsarbeit mit
  • Sie arbeiten mit Netzwerkpartner:innen innerhalb und außerhalb der Kirchen zusammen und nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der Kooperation
  • Sie finden geeignete und am seelsorglichen Ehrenamt interessierte Menschen und bilden sie nach den Standards der TelefonSeelsorge aus. Gemeinsam mit der Leitung der Seelsorgefortbildung und -entwicklung konzeptionieren Sie Aus- und Weiterbildungsangebote für die ehrenamtlich Mitarbeitenden
  • Sie organisieren die Supervision für die Ehrenamtlichen und machen eigene Supervisions-, Seelsorge- und Fortbildungsangebote
Ihr Profil
  • Sie haben einen Abschluss als Master-/Diplom- (Sozial-)Pädagog:in, Psycholog:in, Theolog:in oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Sie bringen eine Zusatzqualifikation in einem anerkannten Gruppen-, Einzelberatung- oder Psychotherapieverfahren oder in Supervision mit
  • Sie zeichnet Organisationskompetenz und ein wertschätzender Leitungsstil aus
  • Sie identifizieren sich mit den Werten und Zielen von Kirche und TelefonSeelsorge
Ihre Vorteile
  • Eine abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit
  • Aktives und kreatives Team aus haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden
  • Regelmäßige Supervision und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein kollegiales Netzwerk aus hauptamtlichen Seelsorger:innen
  • Ein Gehalt nach dem Tarifgefüge des kirchlichen Dienstes BAT-KF (EG 14)
  • Die Gewährung einer attraktiven kirchlichen Altersvorsorge (KZVK)
  • Ein Arbeitsplatz in der Düsseldorfer Altstadt
  • Ein Arbeitgeber, dem das Wohlergehen und die Gesundheit aller Mitarbeitenden am Herzen liegt
Der Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht. Der Arbeitsplatz liegt zentral in der Düsseldorfer Carlstadt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Kontakt:
Die für das Handlungsfeld Seelsorge im Kirchenkreis zuständige Scriba, Pfarrerin Heike Schneidereit-Mauth, steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:
Telefon 0211-95757-709
E-Mail: heike.schneidereit-mauth@ekir.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 5. April 2023 an:
Evangelischer Kirchenkreis Düsseldorf
Pfarrerin Heike Schneidereit-Mauth
Bastionstr. 6
40213 Düsseldorf
oder via Mail an heike.schneidereit-mauth@ekir.de.
Evangelischer Kirchenkreis Düsseldorf
Vertretung in allen Stadtteilen, Seelsorge, Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Kirchenmusik und Kultur, Kirche in der City, Stadtakademie, Diakonie, Angebote und Hilfe für Menschen im Alter – in Kirchengemeinden und Einrichtungen. www.evdus.de



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