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Herausgegeben vom Amt der UEK
Stand die Zusammenführung des Kirchenrechts im 19. Jahrhundert zunächst im Trend der Vereinheitlichung des staatlichen Rechts in Deutschland, führte die EKU ihre bedeutsame integrierende Funktion gerade zu Zeiten fort, als sich das staatliche Recht in zwei deutschen Staaten auseinander entwickelte.
Die durch Vereinigung der EKU mit der Arnoldshainer Konferenz 2003 entstandene UEK führt diese rechtsvereinheitlichende Funktion im Rahmen des Einigungsprozesses in der EKD fort.
Wir heißen Sie herzlich willkommen zur kostenfreien elektronischen Rechtssammlung der UEK, die die bisherige Loseblattsammlung ersetzt. Der gemeinsame Internetauftritt von UEK und EKD soll einen Beitrag leisten für einen einfachen und komfortablen Zugang zu einer Vielzahl von Rechtsquellen im Kirchenrecht, welche auf diese Weise konzentriert und stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Such- und Sortierfunktion sollen das gezielte Auffinden erleichtern.
Im Aufbau befindet sich ein Rechtsprechungsteil.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis: Die Texte der Rechtssammlung wurden redaktionell bearbeitet. Maßgeblich für die jeweils geltende Fassung ist ausschließlich die Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD.
Für Hinweise zu Fehlern oder für Verbesserungsvorschläge sind Herausgeber und Redaktion jederzeit offen und dankbar.
Zum Anschauen auf dem Bildschirm und zum Erkennen und Nutzen der verlinkten Normen empfehlen wir die Normalansicht. Zum Ausdrucken bevorzugen Sie aufgrund des besseren Layouts bitte die Funktion „PDF anzeigen“.
Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Arbeit mit der Rechtssammlung der UEK im FachInformationsSystem Kirchenrecht (FIS Kirchenrecht) viel Erfolg!
Im Impressum finden Sie weitere rechtliche Hinweise und Kontaktdaten.
Fachinformationssystem (FIS) Kirchenrecht
Kostenfreie Rechtssammlung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK)
Herausgegeben vom Amt der UEK
Die Evangelische Kirche der Union (EKU) hat zusammen mit ihren Vorgängerkirchen während fast zweihundert Jahren wechselvoller deutscher Geschichte eine wichtige Funktion der Rechtsvereinheitlichung im Kirchenrecht erfüllen können.
Stand die Zusammenführung des Kirchenrechts im 19. Jahrhundert zunächst im Trend der Vereinheitlichung des staatlichen Rechts in Deutschland, führte die EKU ihre bedeutsame integrierende Funktion gerade zu Zeiten fort, als sich das staatliche Recht in zwei deutschen Staaten auseinander entwickelte.
Die durch Vereinigung der EKU mit der Arnoldshainer Konferenz 2003 entstandene UEK führt diese rechtsvereinheitlichende Funktion im Rahmen des Einigungsprozesses in der EKD fort.
Wir heißen Sie herzlich willkommen zur kostenfreien elektronischen Rechtssammlung der UEK, die die bisherige Loseblattsammlung ersetzt. Der gemeinsame Internetauftritt von UEK und EKD soll einen Beitrag leisten für einen einfachen und komfortablen Zugang zu einer Vielzahl von Rechtsquellen im Kirchenrecht, welche auf diese Weise konzentriert und stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Such- und Sortierfunktion sollen das gezielte Auffinden erleichtern.
Im Aufbau befindet sich ein Rechtsprechungsteil.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis: Die Texte der Rechtssammlung wurden redaktionell bearbeitet. Maßgeblich für die jeweils geltende Fassung ist ausschließlich die Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD.
Für Hinweise zu Fehlern oder für Verbesserungsvorschläge sind Herausgeber und Redaktion jederzeit offen und dankbar.
Zum Anschauen auf dem Bildschirm und zum Erkennen und Nutzen der verlinkten Normen empfehlen wir die Normalansicht. Zum Ausdrucken bevorzugen Sie aufgrund des besseren Layouts bitte die Funktion „PDF anzeigen“.
Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Arbeit mit der Rechtssammlung der UEK im FachInformationsSystem Kirchenrecht (FIS Kirchenrecht) viel Erfolg!
Im Impressum finden Sie weitere rechtliche Hinweise und Kontaktdaten.