.

Richtlinien zur Prüfung in Bibelkunde (Biblicum) im Rahmen der Zwischenprüfung (Diplom-Vorprüfung)
- auch als vorgezogene Prüfung - im Studium der Evangelischen Theologie

Vom 9. Oktober 1999

(nicht veröffentlicht)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Paragrafen
Art der Änderung
bisher keine Änderungen erfolgt
##
Beschluß des Evangelisch-Theologischen Fakultätentages:
##
  1. 1Eine gute Kenntnis der biblischen Texte ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Studiums der Evangelischen Theologie.
    2In der Prüfung in Bibelkunde (Biblicum) soll der Student/die Studentin zeigen, dass er/sie über die erforderlichen bibelkundlichen Kenntnisse verfügt.
    3Die Prüfung wird als mündliche Prüfung angeboten1#.
  2. 1Gegenstand der Prüfung ist ein Gesamtüberblick über Inhalt und Aufbau der biblischen Bücher anhand des deutschen Textes, wobei in der Regel die Kenntnis der Inhalte nach Kapiteln bzw. Kapitelgruppen erwartet wird.2 Die örtlichen Prüfungsbestimmungen können vorsehen, daß ergänzend grundlegende biblische Themen und Motive durch das Alte und das Neue Testament hindurch verfolgt werden. 3Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schwerpunkte zu vereinbaren. 4Bei Schwerpunkten sind differenziertere Kenntnisse erforderlich.
  3. Die örtlichen Prüfungsordnungen können vorsehen, dass grundlegende Einleitungskenntnisse einbezogen werden können, soweit sie für das Verständnis einzelner biblischer Schriften oder des alt- bzw. neutestamentlichen Kanons wesentlich sind.
  4. 1 Die Prüfung wird von einem/einer Lehrenden der Fächer Altes Testament oder Neues Testament und einem/einer Beisitzenden abgenommen. 2Der Prüfer/die Prüferin soll nach Möglichkeit habilitiert sein.
  5. 1Die Prüfung dauert 30 Minuten, wobei für das Alte Testament und das Neue Testament je die Hälfte der Prüfungszeit anzusetzen ist. 2Die Prüfung kann für das Alte und Neue Testament getrennt durchgeführt werden.
  6. Die Prüfung in Bibelkunde findet in jedem Semester statt.
  7. 1Über das Prüfungsgespräch wird ein Protokoll angefertigt, das eine Benotung der Prüfungsleistung enthält. 2Die Notenstufen entsprechen denen der Ordnung für die Zwischenprüfung (Diplom-Vorprüfung). 3Über das Ergebnis wird ein Zeugnis ausgestellt.
  8. 1Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie einmal, und zwar in der Regel zum nächsten regulären Prüfungstermin, wiederholt werden.2 Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 3Über die Zulässigkeit entscheidet der Ausschuss für die Zwischenprüfung (Diplom-Vorprüfung) bzw. das Prüfungsamt.

#
1 ↑ Als Fußnote mit beschlossen: Dort, wo sie auch als schriftliche Prüfung angeboten wird, gelten die Bestimmungen der Ordnung für die Zwischenprüfung (Diplom-Vorprüfung) über Klausuren sinngemäß.
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER